Liebe Eltern!
Die Landesregierung hat beschlossen, die Coronabetreuungsverordnung ab dem
2.11.21 zu ändern.
Dies bedeutet für die Kinder:
- Im Außenbereich der Schule besteht keine Maskenpflicht.
- Wenn die Kinder das Schulgebäude betreten und sich durch dieses bewegen, besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
- Solange die Kinder an einem festen Platz sitzen, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Befinden sich die Kinder nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausreichende Anzahl von Masken mit.
Mit freundlichem Gruß
Annemarie Opferkuch
Rektorin