Veränderte Maskenpflicht am Sitzplatz

Veränderte Maskenpflicht am Sitzplatz

von A. Opferkuch -
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Liebe Eltern!
Die Landesregierung hat beschlossen, die Coronabetreuungsverordnung ab dem 2.11.21 zu ändern.
Dies bedeutet für die Kinder:

  • Im Außenbereich der Schule besteht keine Maskenpflicht.
  • Wenn die Kinder das Schulgebäude betreten und sich durch dieses bewegen, besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Solange die Kinder an einem festen Platz sitzen, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Befinden sich die Kinder nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausreichende Anzahl von Masken mit.

Mit freundlichem Gruß

Annemarie Opferkuch
Rektorin