Liebe
Eltern!
Das
Ministerium für für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW) hat mich
gebeten, Ihnen diesen Brief zukommen zu lassen:
Informationen zur
Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien
Liebe
Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die
„Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes
Testverfahren,
welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die
Eindämmung
des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie
leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts,
und
sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe
sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem
Projekt
Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen
– für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als
Erziehungsberechtigte.
Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung
des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den
Weihnachtsferien
zukommen lassen.
Im
Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test
in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die
Labore
gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt
durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte
Entsorgung
durch die Labore.
Im
Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:
Schritt 1: Pooltestung am Testtag
· Negative Pool-Testung
Der im
Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind
der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall
erhalten
Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten
Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.
· Positive Pool-Testung
Sollte
eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person
der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In
diesem
Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits
entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass
Sie,
anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und
somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule
entfällt.
Der
Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.
Schritt 2: Ergebnisübermittlung der
Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der
Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf
zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen
das Ergebnis
direkt entweder
per E-Mail oder per SMS zugeschickt.
· Negative Rückstellprobe Ihres
Kindes
Erhalten
Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ
ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht
teilnehmen.
· Positive Rückstellprobe Ihres
Kindes
Erhalten
Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes
positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore1 informiert
und es
gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.
Voraussetzung
für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige
Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen
und
Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden
folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
des
Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung
(Handynummer und E-Mail).
Diese
Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen
durchgeführt.
Die
Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse,
die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch
die
Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den
Laboren
über
die Befunde Ihres Kindes informiert werden können.
Sollte
sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern,
so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer
Schulbetrieb
für alle gewährleistet werden.
Die
direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird
Ihnen und
Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.
Mit
freundlichen Grüßen,
die
Schulleitung im Auftrag des MSB NRW
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist die Weitergabe der Daten ist rechtlich abgesichert:
§ 120 (7)
SchulG erlaubt die Weitergabe der Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen
Bereichs, wenn ein rechtlicher Anspruch besteht. Dieser wurde durch § 3 (5)
der
Coronabetreuungsverordnung geschaffen.
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich bei Ihnen Daten geändert haben sollten!
Bei
weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Annemarie Opferkuch
Rektorin