Liebe
Eltern,
wie ich bereits mitteilte, kommen ab Montag, 31.05.2021,
wieder alle Kinder zum Präsenzunterricht zur Schule. Wir freuen uns sehr, alle
Kinder wieder zu sehen!
Auch
die Betreuungen im Anschluss an den Unterricht finden wie gewohnt statt.
Sollten Sie Ihr Kind nicht zur Betreuung schicken, erbitten wir (wie immer) eine
schriftliche Entschuldigung für Ihr Kind.
Hinsichtlich
der Lolli-Testungen wird es ein paar kleine Änderungen geben:
Die
Kinder der Klassenstufen 1 und 2 werden generell montags und mittwochs
getestet, die Kinder der Klassenstufen 3 und 4 dienstags und donnerstags.
Weitere
Änderungen bezüglich der Testungen sind im Folgenden (Auszug aus der Schulmail vom 27.05.2021) aufgeführt:
Testrhythmus
„Es wird sich direkt nach dem Wiedereinstieg in den angepassten
Regelbetrieb ab dem 31. Mai 2021 bis zu den Sommerferien noch eine Woche
anschließen, in der die regelmäßige zeitliche Abfolge der Testung unterbrochen
ist. Um den Schulen größtmögliche Verfahrenssicherheit zu geben, werden so am
Mittwoch vor dem Fronleichnamsfeiertag auch die Schülerinnen und Schüler
getestet, die normalerweise die Testgruppe für den Donnerstag bilden würden.
Auf diese Weise wird der zweimaligen Testpflicht nachgekommen.
Anwendung der Nasenstäbchen- Tests
„Im Vorfeld der
Einführung der „Lolli“-Tests wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests
beliefert. (…) Die verbliebenen Reserve-Testbestände bleiben auch weiterhin in
den Schulen und müssen im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden, um der
zweimaligen Testpflicht pro Woche auch dann nachkommen zu können, wenn
vereinzelt aus besonderen und unvorhersehbaren Gründen oder im zeitlichen
Umfeld von Feiertagen die „Lolli“-Testungen ausnahmsweise nicht gesichert
zweimal pro Woche durchgeführt werden können.“
Poolbildung ab
31.5.21
„Bei Klassengrößen bis zu 25 Schülerinnen und Schüler ist
vorzusehen, alle „Lolli“-Tupfer in ein Gefäß zu geben. (…) Unverändert bleibt,
dass die Kinder einer Klasse (…) immer
einem Pool zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass in jedem Fall für alle
Kinder einer Klasse eine Einzelnachtestung zu erfolgen hat.“
Bessere Information
der Schulen über PCR-Einzelergebnisse
„Im Rahmen der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung
ist eine neue Regelung hinsichtlich der Übermittlung von Einzel-PCR-Ergebnissen
an die Schulen getroffen worden. Im Rahmen der Verfahren der PCR-Pooltestungen
sind die Schulen befugt, die für individuelle PCR-Nachtestungen erforderlichen
personenbezogenen Daten der Betroffenen an die testenden Labore zu übermitteln.
Die Labore sind befugt, die Einzel-PCR-Ergebnisse an die Betroffenen und an die
jeweilige Schule zu übermitteln. Mit dieser Rechtsgrundlage wird insbesondere
die Handlungssicherheit derjenigen Schulen gestärkt, die von einem positiven
Poolergebnis betroffen sind.“
Teilnahme
von genesenen Schülerinnen und Schülern am „Lolli“-Test
„Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind
genesene Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass ihre Infektion
mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt, allen negativ
getesteten Personen gleichgestellt. Sie müssen an den Testungen nicht
teilnehmen. Dies gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz“.
Es gibt kein
geändertes Verfahren bei positiven Pools!
Bei Vorlage eines negativen Schnell-Tests (fristgerecht 2mal wöchentlich) muss Ihr Kind nicht an den Lolli-Tests teilnehmen!
Konkrete Aussagen, in welchem Rahmen Abschiedsfeiern, Besuche unserer neuen
Erstklässler, Elternabende o.ä. stattfinden dürfen, gibt es noch nicht. Hierzu
will sich das Ministerium noch äußern.
Wir
freuen uns auf die wiedergewonnene „Normalität“ im Schulablauf.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Annemarie Opferkuch
Rektorin