Unterricht ab Montag, 31.5.21

Unterricht ab Montag, 31.5.21

von A. Opferkuch -
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Liebe Eltern,
wie ich bereits mitteilte, kommen ab Montag, 31.05.2021, wieder alle Kinder zum Präsenzunterricht zur Schule. Wir freuen uns sehr, alle Kinder wieder zu sehen!
Auch die Betreuungen im Anschluss an den Unterricht finden wie gewohnt statt. Sollten Sie Ihr Kind nicht zur Betreuung schicken, erbitten wir (wie immer) eine schriftliche Entschuldigung für Ihr Kind.

Hinsichtlich der Lolli-Testungen wird es ein paar kleine Änderungen geben:
Die Kinder der Klassenstufen 1 und 2 werden generell montags und mittwochs getestet, die Kinder der Klassenstufen 3 und 4 dienstags und donnerstags.
Weitere Änderungen bezüglich der Testungen sind im Folgenden (Auszug aus der Schulmail vom 27.05.2021)  aufgeführt:

Testrhythmus
„Es wird sich direkt nach dem Wiedereinstieg in den angepassten Regelbetrieb ab dem 31. Mai 2021 bis zu den Sommerferien noch eine Woche anschließen, in der die regelmäßige zeitliche Abfolge der Testung unterbrochen ist. Um den Schulen größtmögliche Verfahrenssicherheit zu geben, werden so am Mittwoch vor dem Fronleichnamsfeiertag auch die Schülerinnen und Schüler getestet, die normalerweise die Testgruppe für den Donnerstag bilden würden. Auf diese Weise wird der zweimaligen Testpflicht nachgekommen.

Anwendung der Nasenstäbchen- Tests
„Im Vorfeld der Einführung der „Lolli“-Tests wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests beliefert. (…) Die verbliebenen Reserve-Testbestände bleiben auch weiterhin in den Schulen und müssen im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden, um der zweimaligen Testpflicht pro Woche auch dann nachkommen zu können, wenn vereinzelt aus besonderen und unvorhersehbaren Gründen oder im zeitlichen Umfeld von Feiertagen die „Lolli“-Testungen ausnahmsweise nicht gesichert zweimal pro Woche durchgeführt werden können.“

Poolbildung ab 31.5.21
„Bei Klassengrößen bis zu 25 Schülerinnen und Schüler ist vorzusehen, alle „Lolli“-Tupfer in ein Gefäß zu geben. (…) Unverändert bleibt, dass die Kinder einer Klasse (…)  immer einem Pool zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass in jedem Fall für alle Kinder einer Klasse eine Einzelnachtestung zu erfolgen hat.“

Bessere Information der Schulen über PCR-Einzelergebnisse
„Im Rahmen der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung ist eine neue Regelung hinsichtlich der Übermittlung von Einzel-PCR-Ergebnissen an die Schulen getroffen worden. Im Rahmen der Verfahren der PCR-Pooltestungen sind die Schulen befugt, die für individuelle PCR-Nachtestungen erforderlichen personenbezogenen Daten der Betroffenen an die testenden Labore zu übermitteln. Die Labore sind befugt, die Einzel-PCR-Ergebnisse an die Betroffenen und an die jeweilige Schule zu übermitteln. Mit dieser Rechtsgrundlage wird insbesondere die Handlungssicherheit derjenigen Schulen gestärkt, die von einem positiven Poolergebnis betroffen sind.“

Teilnahme von genesenen Schülerinnen und Schülern am „Lolli“-Test
„Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind genesene Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass ihre Infektion mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt, allen negativ getesteten Personen gleichgestellt. Sie müssen an den Testungen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz“.

Es gibt kein geändertes Verfahren bei positiven Pools!

Bei Vorlage eines negativen Schnell-Tests (fristgerecht 2mal wöchentlich) muss Ihr Kind nicht an den Lolli-Tests teilnehmen!

Konkrete Aussagen, in welchem Rahmen Abschiedsfeiern, Besuche unserer neuen Erstklässler, Elternabende o.ä. stattfinden dürfen, gibt es noch nicht. Hierzu will sich das Ministerium noch äußern.

Wir freuen uns auf die wiedergewonnene „Normalität“ im Schulablauf.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Annemarie Opferkuch
Rektorin