Testpflicht für Grundschüler

Testpflicht für Grundschüler

von A. Opferkuch -
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Liebe Eltern!

Seit Montag gilt die in der Coronabetreuungsverordnung verankerte Testpflicht für alle Kinder und Mitarbeitenden in Schulen. Die Tests können in der Schule durchgeführt werden. Es betseht aber auch die Möglichkeit, dass Sie ein negatives Testergebnis eines Testzentrums einreichen, das nicht älter als 48 Stunden ist.
Wenn Sie Testergebnisse aus Testzentren mitgeben könnten, wäre dies für uns von großem Vorteil, da wir für die Testungen der Kinder Zeit benötigen, die von der eigentlichen Unterrichtszeit verloren geht. Außerdem können Sie mit den Bescheinigungen weitere Orte besuchen. Wir als Schule können keine Bescheinigungen ausstellen. Jedes Testzentrum kann Ihr Kind auch 2x pro Woche kostenlos testen.

Die Tests sind von der Firma Siemens Health-Care. Unter der blauen Kachel "Corona Selbsttest" finden Sie ein Erklärvideo, wie der Test durchzuführen ist.

Falls Sie grundsätzlich keine Testung bei ihrem Kind durchführen lassen möchten bzw. Ihr Kind auch keinen Selbsttest durchführen soll, bekunden Sie uns das bitte formlos schriftlich mit Unterschrift bis Freitag, 16.4.21. Bitte seien Sie sich dessen bewusst, dass wenn ein Kind nicht getestet oder positiv getestet ist, es mit sofortiger Wirkung im Distanzunterricht ist. Liegt uns bis Freitag kein schriftlicher Widerspruch vor, wird sich Ihr Kind beim nächsten Schulbesuch selbst testen.

Ich bitte Sie mit Ihrem Kind zuhause das Einführen des Teststäbchens in die Nase mit einem Q-Tip-Stäbchen zu üben. Sollten Sie dazu Fragen haben, wie Sie dies üben können, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

Wie es in der nächsten Woche weitergehen wird, kann ich Ihnen noch nicht mitteilen, da mir bis jetzt keine Meldung der Bezirksregierung vorliegt.

Mit freundlichem Gruß

Annemarie Opferkuch
Rektorin