Notbetreuung

Notbetreuung

von A. Opferkuch -
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Liebe Eltern!
Hier nun einige Informationen zur Notbetreuung an den Schulen ab Mittwoch, 18.3.2020:
Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können:

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten  für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.

Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie

 Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)

 insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

2. Sektor Wasser, Entsorgung

 Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

 insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

3. Sektor Ernährung, Hygiene

 Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

 

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

 insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

5. Sektor Gesundheit

 insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

 

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

 insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

 Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

 

7. Sektor Transport und Verkehr

 insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

 Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

 Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

8. Sektor Medien

 insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

 

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

 Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und

Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen,

soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

 Gesetzgebung/Parlament

 

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

 Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

 
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

Zeitlicher Umfang der Notbetreuung:
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden. Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie zu den obengenannten Berufsgruppen gehören und eine Betreuung benötigen.

 Mit freundlichem Gruß

 Annemarie Opferkuch
        Rektorin