Liebe Eltern!
Hier nun einige Informationen zur
Notbetreuung an den Schulen ab Mittwoch, 18.3.2020:
Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen
können:
Die Angebote der Notbetreuung an
Schulen gelten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1
bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Im Fall von Alleinerziehenden muss
ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen
vorliegen.
Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen
Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.
Der folgende Personenkreis ist in
einer Kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene
Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit
insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
Personal zur
Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und
Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen,
soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Kinder können die Angebote nur
wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder
erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen
Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt
worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem
Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.
Zeitlicher Umfang der Notbetreuung:
Die Notbetreuung an den Schulen
erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der
jeweiligen Schule stattfinden würden. Dies schließt sowohl die
pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen
Ganztags ein.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie zu den obengenannten Berufsgruppen gehören und eine Betreuung benötigen.
Mit freundlichem Gruß
Annemarie
Opferkuch
Rektorin